Modul 2 Teil 3 – Fachtherapeut für NeuroKognitive Rehabilitation (VFCR)® [25 FP]

Anwendungsprinzipien der neurokognitiven Rehabilitation in der Handtherapie, bei Schmerz und CRPS

In der „klassischen Handtherapie“ kommen bisher kaum therapeutische Maßnahmen zum Einsatz, welche die Wahrnehmungs- und Funktionsfähigkeit des Patienten in direktem Zusammenhang mit der kortikalen Repräsentation der Hand im zentralen Nervensystem (ZNS) betrachten. Innerhalb des Konzeptes der neurokognitiven Rehabilitation werden die Wahrnehmungs- und Bewegungsqualitäten, die für eine feinabgestimmte und koordinierte Bewegungsausführung der Hand und deren Interaktion mit der Umwelt nötig sind, in direktem Bezug zur kortikalen Repräsentation und möglicher Veränderungen gesetzt.

Kursinhalte

  • Vertiefung der kognitiven Theorie zur Wiederherstellung von Bewegungsfähigkeit
  • Funktion und differenzierte Bewegungsanalyse der oberen und unteren Extremität
  • Die Besonderheiten der Behandlung des Rumpfes
  • Übungsinstrumente (motorische Imagination, bewusste Erfahrung, verbale Beschreibung…)
  • Profil eines Patienten erstellen
  • Befunddokumentation und Behandlungsplanung
    Neben theoretischen Inhalten sind praxisbezogene Elemente der Selbsterfahrung, Analyse von Patientenvideos und die Behandlung eines Demonstrationspatienten wesentliche Bestandteile der Weiterbildung. Therapiematerialien werden vorgestellt, ihre Anwendung in Kleingruppen erprobt und es werden gemeinsam neue Übungen kreiert.

Ziel

Sie werden befähigt auf Basis der theoretischen Kenntnisse der neurokognitiven Rehabilitation eine Befunderhebung durchzuführen, eine Behandlung zu planen, durchzuführen und zu evaluieren.

Dozenten

  • Johanna Ismaier, Ergotherapeutin, Bc. of Health in OT Health (NL), Handtherapeutin DAHTH, Gesundheitspsychologin Msc. ab Nov./Dez. 2019)
  • Birgit Rauchfuß, Ergotherapeutin (Bachelor of Sc. in OT), Fachtherapeutin für NeuroKognitive Rehabilitation (VFCR)®

Zielgruppe

Ergotherapeuten, Physiotherapeuten

Teilnahmevoraussetzung

Teilnahme an Modul 1 (Teil 1 und Teil 2) oder Anerkennung äquivalenter Kurse.